AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

9. Haftung

Die Volkshochschule haftet nur im Rahmen der Grundsätze der Schülerunfallversicherung.

10. Besondere Hinweise

In den Unterrichtsräumen ist das Rauchen nicht gestattet. Räume und Gegenstände sind so zu behandeln, dass unnötige Kosten vermieden werden und am nächsten Vormittag ein ordnungsgemäßer Unterricht stattfinden kann.

11. Studienfahrten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Volkshochschule bei Studienfahrten nur als Reisevermittler nach dem Reisevertragsgesetz auftritt, auch wenn die Reisen pädagogisch von ihr betreut werden. Hier gelten die Reisebedingungen des Veranstalters, die Beförderungsbestimmungen der Beförderungsunternehmen sowie die Vertragsbedingungen der übrigen Leistungsträger (Hotels, Busunternehmen u.a.).

Für Studienfahrten werden kostendeckende Teilnehmerbeiträge erhoben. Es wird weder eine Ermäßigung noch eine Befreiung gewährt. Die Volkshochschule behält sich das Recht vor, die Studienfahrten abzusagen, wenn bis zum Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Angezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet.



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