Die vhs Bottrop ist die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannte öffentliche Weiterbildungseinrichtung der Stadt Bottrop.

1. Teilnahme

Die vhs Bottrop ist eine Einrichtung zur freien Erwachsenen- und Jugendbildung, aufgebaut auf überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage. Sie steht allen Bürgerinnen und Bürgern, in der Regel ab Vollendung des 16. Lebensjahres, offen.

2. Anmeldung

Anmelden können Sie sich entweder in Textform z.B. per Online-Buchung über unsere Internetpräsenz: www.vhs-bottrop.de, mit einer E-Mail, in der Sie neben Ihren Anmeldewünschen explizit auch unsere allgemeinen Bestimmungen bestätigen, an: vhs@bottrop.de, über eine Anmeldekarte: liegt dem Programmheft bei, via Brief oder persönlich in einer der Geschäftsstellen. 

Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge des Einganges. Ihre Anmeldung ist für die vhs verbindlich.

Wichtiger Hinweis: Die vhs Bottrop versendet keine Einladungen oder Erinnerungen! Nur wenn ein Kurs ausgebucht ist, wegen zu geringer Anmeldezahl nicht durchgeführt werden kann oder wenn sich Änderungen ergeben, werden Sie benachrichtigt:
Die Kurse finden wie geplant und ausgeschrieben statt, wenn Sie vor Kursbeginn keine gegenteilige Mitteilung per Post, Telefon, per E-Mail oder SMS erhalten.


Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs zum Anmeldebeginn vergeben.

Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich verbindlich zur Zahlung des Kursentgeltes. Die Zahlungspflicht bleibt auch bestehen, wenn Sie nicht teilnehmen. Teilen Sie der vhs Bottrop, nicht der Kursleitung, deshalb rechtzeitig schriftlich mit, wenn Sie zurücktreten wollen (siehe Ziffer 5.).

3. Kursentgelte

Die Entgelte werden so kalkuliert, dass die Kosten für den jeweiligen Sachaufwand und die anfallenden Honorarkosten gedeckt sind und ein angemessener Deckungsbeitrag erwirtschaftet wird. Um einen vhs Kurs trotz Unterschreitung der kalkulierten Mindestteilnehmerzahl durchführen zu können, kann im Einvernehmen mit den Kursleitenden, den Kursteilnehmenden und der vhs eine Regelung gefunden werden (z. B. Kürzung der Unterrichtseinheiten (UE). bei gleichem Entgelt oder Zahlung eines Entgeltaufschlags).

Mit Ihrer Anmeldung wird das Entgelt fällig. Sie erhalten nach Ihrer verbindlichen Kursanmeldung eine Rechnung zur Überweisung des Kursentgeltes. Auf dem Überweisungsformular bitte unbedingt das Kassenzeichen, welches Ihnen mit der Rechnung mitgeteilt wird, als Verwendungszweck angeben. Für jede Rechnung ist eine separate Überweisung notwendig. Der Kursplatz ist nicht übertragbar. Ohne fristgemäße Abmeldung bleibt die Zahlungspflicht bestehen, auch wenn keine Kursteilnahme erfolgt. Durch die Anmeldung und die Zahlung des Entgeltes entsteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung der von der vhs geplanten Veranstaltung oder auf Leitung der Veranstaltung durch bestimmte Kursleitende.

Kurse zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses sind entgeltfrei. Es ist jedoch mit der Anmeldung eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 30,00 € zu entrichten, die bei einem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs erstattet wird.

4. Entgeltermäßigung

Ermäßigungen sind möglich. Informationen hierüber finden Sie in der Entgeltordnung.

5. Rückzahlung von Entgelten

Kann eine Veranstaltung nicht stattfinden, so wird das bereits gezahlte Entgelt durch die Stadtkasse der Stadt Bottrop erstattet. Bei vorzeitiger Beendigung eines Kurses durch die vhs richtet sich die Erstattung nach der Anzahl der durchgeführten Unterrichtseinheiten. Beträge unter 5,00 € werden nicht erstattet. Bei einer Abmeldung durch die/den Kursteilnehmenden ist eine Rückzahlung nur möglich, wenn sie/er sich spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich in der vhs ab- oder vor dem 1. Kurstag einen Ersatzteilnehmenden anmeldet. Die Rückzahlung nach Satz 4 sowie bei nachträglich vorgelegten Ermäßigungsnachweisen erfolgt nur im jeweiligen Semester und nach Abzug eines Bearbeitungsentgeltes von 6,00 €.

In besonders begründeten Fällen kann die Stadt Bottrop auf Antrag eine Entgelterstattung gewähren. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht hier aber nicht.

6. Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung eines Kurses kann auf Wunsch gegen ein Entgelt in Höhe von 3,00 Euro eine Bescheinigung über die Teilnahme ausgestellt werden.

7. Haftung

Die vhs haftet nur im Rahmen der Grundsätze der Schülerunfallversicherung.

Im Rahmen von Online-Kursen wird keine Haftung für Schäden am Eigentum des/der Teilnehmenden oder für gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie für Folgeschäden übernommen.

8. Besondere Hinweise

In den Unterrichtsräumen ist das Rauchen nicht gestattet. Räume und Gegenstände sind so zu behandeln, dass unnötige Kosten vermieden werden und am nächsten Vormittag ein ordnungsgemäßer Unterricht stattfinden kann. Alle Angebote im Gesundheits- und Bewegungsbereich werden von den Teilnehmenden in eigener Verantwortung wahrgenommen. Die Kurszeiten sind Bruttozeiten. Das bedeutet, dass erforderliche organisatorische Maßnahmen in den Zeiten enthalten sind. Bei einer Teilnahme an Bewegungs- und Entspannungskursen soll grundsätzlich bei Fragen zur eigenen Fitness, bei vorliegenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen vor Kursbesuch ein Arzt oder eine Ärztin konsultiert werden. Die Sporthallen können nur mit Hallenschuhe betreten werden.