Die Volkshochschule der Stadt Bottrop hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Internetseiten der Domain www.vhs-bottrop.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.vhs-bottrop.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar. Nur in Ausnahmefällen können Elemente auf diesen Seiten enthalten sein, die dem Standard der Barrierefreiheit nicht entsprechen. Die Volkshochschule der Stadt Bottrop ist bemüht, Elemente, die Barrieren für die Zugänglichkeit darstellen, im Rahmen der technischen Möglichkeit und ihm Rahmen ihrer Haushalts- und Personalkapazitäten zu beseitigen.

Fördergelder oder andere Zuwendungen seitens des Bundes oder des Landes zur Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit ihrer Internetseiten erhält die Stadt Bottrop nicht.

Inhalte, die nicht barrierefrei sind

PDF-Dokumente, die auf www.vhs-bottrop.de zur Verfügung gestellt werden, sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Die Volkshochschule der Stadt Bottrop ist bemüht, auch diese Dateien sukzessive barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Für Kartendienste, die ausschließlich auf visuelle Darstellung beruhen, können grundsätzlich keine alternativen Textinhalte für Blinde und Sehbehinderte zur Verfügung gestellt werden.

Rückmeldung und Kontakt

Wenn Sie Kontakt zur Volkshochschule der Stadt Bottrop aufnehmen möchten, nutzen Sie unser Kontaktformular. Über diesen Weg können auch Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit und etwaige Mängel übermittelt werden.

Ombuds- und Beschwerdestelle auf Landesebene

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Die Volkshochschule der Stadt Bottrop wird nach Veröffentlichung der neuen Website die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren, um konstruktive Kritik entgegenzunehmen und die Internetpräsenz einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zuführen.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Kontakt

E-Mail-Adresse: ueberwachungsstelle-nrwit.nrwde
Website: https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik (Öffnet in einem neuen Tab)

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Enthalten Websites oder mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes nicht barrierefreie Inhalte, steht die Ombudsstelle für barrierefreie IT des Landes Nordrhein-Westfalen den Nutzerinnen und Nutzern dieser Websites und mobilen Anwendungen als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie soll den Betroffenen ein niedrigschwelliges Verfahren bieten, wenn eine Einigung oder Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung nicht möglich ist. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger öffentlicher Belange diese beheben kann.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW

Kontakt

Tel.: 0211 8553451
E-Mail-Adresse: ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde
Website: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik (Öffnet in einem neuen Tab)